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Pressekonferenz am 02.04.2014
Datum: 02.04.2014
Kurzbeschreibung: Wieder steigende Eingangszahlen in der Sozialgerichtsbarkeit
Sozialpolitische Themen stehen immer wieder im Mittelpunkt des
öffentlichen Interesses. „Die Richterinnen und Richter
der Sozialgerichtsbarkeit leisten dabei einen wichtigen Beitrag
für den sozialen Frieden", beschrieb die Präsidentin des
Landessozialgerichts Baden-Württemberg, Heike Haseloff-Grupp,
die Rolle ihrer Gerichtsbarkeit auf der heutigen Pressekonferenz
des Landessozialgerichts in Stuttgart.
Die Sozialpolitik habe nicht nur den Bundestagswahlkampf 2013, sondern auch die nachfolgenden Koalitionsverhandlungen geprägt, resümierte die Gerichtspräsidentin. Stichworte wie „Rentenpaket" und „Armutseinwanderung" beschäftigten natürlich auch die Sozialgerichte. So hätten die für die Grundsicherung für Arbeitsuchende („Hartz IV") zuständigen Senate des Landessozialgerichts regelmäßig über Leistungsansprüche von Unionsbürgern zu entscheiden, die sich zum Zweck der Arbeitssuche im Bundesgebiet aufhalten. „Dass gesetzgeberische Änderungen zu einer wahren Prozessflut führen können, hat sich im Jahr 2013 wieder einmal bestätigt", berichtete Haseloff-Grupp. Auf einen Schlag seien an manchen Sozialgerichten hunderte Klagen von Krankenhäusern wegen Vergütungsstreitigkeiten erhoben worden.
Insgesamt waren im vergangenen Jahr in der Sozialgerichtsbarkeit wieder steigende Eingangszahlen zu verzeichnen. An den acht erstinstanzlichen Gerichten gingen 33.823 Klagen ein (33.737 im Vorjahr), beim Landessozialgericht 3.898 Berufungen (2012: 3.760). Hinzu kamen in der ersten Instanz 2.931 Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (gegenüber 2.977 Anträgen 2012), am Landessozialgericht gingen 2013 523 Verfahren im Eilrechtsschutz ein (480 im Vorjahr). Die Anzahl der unerledigten Verfahren entspricht beim Landessozialgericht trotz steigender Verfahrenseingänge in etwa dem Niveau des Vorjahres. An den Sozialgerichten wurden die Bestände sogar noch weiter abgebaut. „Dieses gute Ergebnis ist nur durch den großen Arbeitseinsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Ge-richtsbarkeit möglich gewesen", lobte die Gerichtspräsidentin.
An den acht Sozialgerichten in Baden-Württemberg sind derzeit rund 120 Richterinnen und Richter tätig; am Landessozialgericht stehen knapp 50 Richterplanstellen zur Verfügung. Hinzu kommen in beiden Instanzen rund 1.500 ehrenamtliche Richterinnen und Richter, ein eindrucksvoller Beleg für die große Bedeutung des Ehrenamts in der Sozialgerichtsbarkeit.
Rupert Hassel
Richter am Landessozialgericht
- Pressesprecher -