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Zuständigkeit

Das Amtsgericht ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Betreuungs-, Nachlass-, Familien- und Strafsachen.

Beim Amtsgericht wird außerdem das Handels-, Vereins- und Güterrechtsregister geführt.

Als Vollstreckungsgericht ist es zuständig für alle Vollstreckungssachen bei denen der Schuldner seinen Wohnsitz im Gerichtsbezirk hat.

Weitere Informationen zu diesen Tätigkeiten erhalten Sie unter der Rubrik "Aufgaben und Verfahren".

 

Beim Amtsgericht Leutkirch gibt es kein(e):

  • Schöffengericht 
  • Familiengericht
  • Nachlassgericht

Diese befinden sich beim Amtsgericht Wangen.

  • Insolvenzgericht
  • Zwangsversteigerungsgericht
  • Landwirtschaftsgericht
  • Handelsregister, Genossenschaftsregister und Partnerschaftsregister
  • Vereinsregister
  • Grundbuchamt
  • Hinterlegungsstelle

Das Insolvenzgericht, Zwangsversteigerungsgericht, Landwirtschaftsgericht und Grundbuchamt befindet sich beim Amtsgericht Ravensburg

Für Wertpapierhinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht "Stuttgart" im OLG-Bezirk Stuttgart zuständig. 

Für alle übrigen Hinterlegungen aus dem hiesigen Gerichtsbezirk ist das Amtsgericht Ravensburg, an welches Hinterlegungen zentralisiert wurden zuständig.

Das Handelsregister, Genossenschaftsregister,Partnerschaftsregister und Vereinsregister befindet sich beim Amtsgericht Ulm.

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