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Datum: 

Kurzbeschreibung: 
 
Elektronische Führung und Neuordnung des Vereinsregisters
 
Konzentration des Vereinsregisters zum Amtsgericht  Ulm und Umstellung auf den elektronischen Registerbetrieb ab August 2014
 
Die Landesregierung hat im September 2012 die „Konzentration und elektronische Führung des Vereinsregisters“ beschlossen. Diese Entscheidung beinhaltet den Auftrag an die Justiz, eine zukunftsorientierte Registerführung in Vereinssachen einzuführen. Im Zuge der Neuordnung der Vereinsregister werden die bisherigen Vereinsregisterstandorte auf vier Amtsgerichte konzentriert. Das Amtsgericht  Ulm, neben den Amtsgerichten  Stuttgart  sowie Freiburg und Mannheim eines der vier zentralen Registergerichte, wird für den Landgerichtsbezirk Ravensburg zuständig sein. Die Eingliederung der bisherigen Vereinsregsister wird schrittweise durchgeführt.
 
Zum 25.08.2014 wird das Vereinsregister des Amtsgerichts Leutkirch zum Amtsgericht  Ulm konzentriert. Ab diesem Zeitpunkt ist ausschließlich das Amtsgericht  Ulm für die Führung des Vereinsregisters zuständig.
Zum Internetauftritt des Amtsgerichts  Ulm gelangen Sie hier:

http://www.amtsgericht-ulm.de/pb/,Lde/Startseite/Registergericht
 
Gleichzeitig wird die elektronische Registerführung eingeführt. Nach dem derzeitigen Planungsstand beginnt die Umschreibung des in Karteiform geführten Vereinsregisters am 04.08.2013 In dieser Umstellungsphase kann für die Dauer von etwa 3 - 4 Wochen keine Einsicht in das Vereinsregister genommen und keine Registerabschrift erteilt werden. Auch Eintragungen können in dieser Zeit nicht vorgenommen werden.
 
Die Arbeiten können erst danach beim aufnehmenden Gericht wieder aufgenommen werden.
 
Wir bitten um Verständnis, dass während dieser aufwändigen Umschreibung der Auskunftsbetrieb nicht im gewohnten Umfang aufrechterhalten werden kann. Möglicherweise werden sich auch Verzögerungen bei der Antragsbearbeitung ergeben.
 
Nach Übernahme des Vereinsregisters durch das Amtsgericht  Ulm muss die bisherige Registernummer ergänzt werden, um eine eindeutige Nummerierung zu erreichen. Das künftige Registerzeichen wird unter Voranstellung einer zweistelligen Kennziffer und Beibehaltung der bisherigen Registernummer sechsstellig fortgeführt, Zwischenräume werden hierbei durch Nullen aufgefüllt. Das Amtsgericht Leutkirch erhält die Kennziffer 61.
 
Beispiel:        Amtsgerichtsbezirk Leutkirch
Die Registernummern lauten bisher:       VR 1
VR 12
VR 123
 
Amtsgerichtsbezirk Leutkirch erhält die Kennziffer 61
Die Registernummern lauten künftig:      VR 610001
VR 610012
VR 610123
 
Briefbögen, auf denen die Vereinsregisternummer aufgeführt ist, müssten ggfs. entsprechend angepasst werden.

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